Dokumente zu Fernbleiben und Beurlaubungen
Liebe Eltern!
Hiermit informieren wir Sie über zwei wichtige Fragen bezüglich des Fernbleibens bzw. der Beurlaubung von Schülern: Über die drei Tage, die die Eltern nachweisen können, bzw. über die Beantragung von längerer Beurlaubung. Wir zitieren aus der Hausordnung:
I.Nachweisen von Fernbleiben
1. Fernbleiben kann von den Eltern oder vom Arzt nachgewiesen werden. Dazu finden sie ein Formular auf unserer Webseite.
Das Formular zum Nachweisen des Fernbleibens finden Sie hier...
2. Die Schulleiterin kann dem Schüler/der Schülerin auf Antrag der Eltern auch eine längere Beurlaubung genehmigen. Der Schüler/die Schülerin ist verpflichtet im Voraus die Einwilligung des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin und aller LehrerInnen einzusammeln und zum Antrag beizulegen. Im Falle einer Reise sind die Eltern verpflichtet, die Schule och vor der Organisation der Reise über das genaue Datum und die Länge der Reise zu informieren. Der Antrag (der von der Webseite der Schule herunterzuladen ist) ist mindestens 10 Arbeitstage vor der Reise schriftlich an die Schulleiterin zu stellen. Die Genehmigung oder die Ablehnug erhalten die Eltern schriftlich, innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Einreichen.
Das Formular zur Beantragung einer längeren Beurlaubung finden Sie unter diesem Link...
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass das Formular ruhig durch ein offizielles, selbstverfasstes Dokument ersetzt werden kann, das die nötigen Informationen, ein Datum und eine Unterschrift enthält!
Weitere Informationen über über das Fernbleiben bzw. Beurlaubung von Schülern finden Sie in der Hausordnung der Schule.